QUARTIER 1907

WERTE ERHALTEN – LEBENSQUALITÄT
STEIGERN

Historische Gebäude haben ihren ganz eigenen Charme. Gebaut mit traditioneller Handwerkskunst, nach der man heute lange suchen muss und die auch Jahrzehnte nach Fertigstellung beeindruckt. Majestätisch hohe Räume, Kassetten-Türen, Holzkastenfenster und Verzierungen an Fassaden – historische Gebäude steigern die Lebensqualität von Bewohnern wie Nachbarn gleichermaßen. Auch das war ein Ziel für das Quartier 1907 in München-Haar: eine attraktive, denkmalgeschützte Immobilie mit direkter Großstadtanbindung zu sanieren, sie behutsam für zukünftige Bewohner aufzuarbeiten und somit eine Heimat mit Herz und Geschichte zu schaffen.

ALTE BAUWERKE ZU SCHÜTZEN KANN SICH AUCH FINANZIELL LOHNEN

STEUERANREIZE
FÜR KÄUFER

Alte Bauwerke zu schützen, kann sich auch finanziell lohnen. Eigentümern von denkmalgeschützter Gebäudesubstanz hilft der Staat aktiv durch steuerliche Vergünstigungen dabei, diese zu erhalten: Denn das Einkommenssteuergesetz gestattet dem Käufer von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, Ausgaben für Bau- und Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen, solange sie zum Erhalt des Denkmals beitragen. Die Voraussetzung ist für das Quartier 1907 erfüllt.

Für Eigennutzer sind die Vergünstigungen in § 10f des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und für Kapitalanleger in §7i EStG geregelt¹. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Vergünstigungen nur durch die Höhe der Abschreibungen voneinander:

¹ Die Höhe der steuerlichen Abschreibungen ist von der Einkommenssituation des Steuerpflichtigen abhängig. Die genaue Ermittlung bedarf der Beratung durch einen Steuerberater.

ABSCHREIBUNGEN FÜR DENKMALSCHUTZ

SONDERAUSGABEN
FÜR EIGENNUTZER

Plant der Käufer eine denkmalgeschützte Immobilie privat zu nutzen, kann er als sogenannte „Abschreibungen für Denkmalschutz“ die Renovierungs- und Sanierungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden neun Jahren sind das jeweils 9 % der Renovierungs- und Sanierungskosten. Daraus ergibt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren eine steuerliche Abschreibung der begünstigten Anschaffungskosten von 90 %.

ATTRAKTIVERE STEUERVORTEILE NUTZEN

WERBUNGSKOSTEN
FÜR KAPITALANLEGER

Als Kapitalanleger kann man noch attraktivere Steuervorteile nutzen und am Ende 100 % der begünstigten Renovierungs- und Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt und beabsichtigt, sie zu vermieten, kann einen Teil der Investition als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen.

Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden sieben Jahren können jeweils 9 % sowie in den darauffolgenden vier Jahren jeweils 7 % der begünstigten Anschaffungskosten im Rahmen der „Abschreibungen für Denkmalschutz“ abgesetzt werden. So kann ein Kapitalanleger über einen Zeitraum von 12 Jahre nach dem Kauf 100 % der begünstigten Anschaffungskosten für Modernisierung und Renovierung von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen.

WERTE ERHALTEN – LEBENSQUALITÄT STEIGERN, Investition Denkmal
WERTE ERHALTEN – LEBENSQUALITÄT STEIGERN, Investition Denkmal

BEGÜNSTIGTE ANSCHAFFUNGSKOSTEN

BEGÜNSTIGTE ANSCHAFFUNGSKOSTEN FÜR DAS QUARTIER 1907

Jedes Bundesland hat eine eigene Denkmalschutzbehörde, und diese legt die Höhe der steuerlich begünstigten Anschaffungskosten fest. Aufgrund der bislang geführten Gespräche mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gehen wir derzeit davon aus, dass der Anteil der begünstigten Anschaffungskosten für das Quartier 1907 voraussichtlich 30% bis 38% des Kaufpreises betragen wird.

FÖRDERKREDITE UND TILGUNGSZUSCHÜSSE

KFW-FÖRDERPRODUKTE
FÜR ENERGETISCHES SANIEREN IM DENKMAL

Baudenkmäler werden aufgrund ihrer Bedeutung für den Städtebau oder ihres geschicht­lichen oder künstlerischen Wertes als Kulturdenkmal eingestuft und genießen dadurch einen besonderen Schutz. Dieser kommt auch bei energieeffizienten Sanierungen zum Tragen, und diese Investitionen werden staatlich gefördert. So kann der Käufer bei sämtlichen Maßnahmen, die der energetischen Sanierung seiner denkmalgeschützten Immobilie dienen, von Förderkrediten und Tilgungszuschüssen profitieren.

Dass Käufer den höchstmöglichen Förderbetrag beziehen können, wurde durch das Zertifikat Effizienzhaus Denkmal seit 01.07.2021 über die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) inklusive der neu eingeführten Erneuerbare-Energien-Klasse (EH-Denkmal-EE) des KfW-Energieberaters bereits bestätigt. Gemäß KfW Programmnummer 261 haben sowohl Privatnutzer als auch Kapitalanleger Anspruch auf einen Kredit pro Wohneinheit von maximal 150.000 € zu günstigen KfW-Konditionen, dazu gibt es einen Tilgungszuschuss von jeweils 30 % (45.000 €). Die Konditionen des Kreditvertrages verhandelt Ihre Hausbank mit der KfW direkt. Käufern von Einzelwohnungen, die keinen Kredit beanspruchen, steht laut Programmnummer 461 alternativ ein Direktzuschuss von der KfW zu. Die Zuschusshöhe beträgt ebenfalls 30% der Sanierungskosten bzw. des Kaufpreises (45.000 €) pro Wohneinheit.

Einen Überblick über diese und weitere Förderungsmöglichkeiten für Privatnutzer und Kapitalanleger² finden Sie hier:

² Für das Zustandekommen eines KfW-Kreditvertrages oder die Erlangung eines Zuschusses übernehmen wir keine Garantie oder Haftung. Die jeweiligen Konditionen sind von Ihrer Hausbank mit der KfW zu verhandeln. Welche etwaigen Förderungsmöglichkeiten darüber hinaus bestehen, ist den Informationen der KfW zu entnehmen. Im Bedarfsfall bieten wir die Kontaktaufnahme zu dem von uns beauftragten Energieeffizienz-Experten an.

KONTAKT

Vor dem offiziellen Vertriebsstart haben alle vorgemerkten Interessenten die Möglichkeit, Wohnungen nach Ihren Vorstellungen auszuwählen. Lassen Sie sich hier vormerken und bleiben Sie informiert.